Gewährleistung

Für der gewerblichen Verkauf von Fotografien bzw Kunstwerken allgemein im Fernabsatz an Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab Übergabe. Ein Kauf direkt in einer Ausstellung oder im Studio vor Ort gilt als klassisches Präsenzgeschäft, quasi „Gekauft wie gesehen“ bezogen auf die sichtbaren Merkmale.

Gesetzliche Grundlagen

  • Dauer: Die Frist beträgt 2 Jahre ab Übergabe des Werkes (§ 438 BGB). Bei Verkäufen zwischen Privatpersonen kann die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen werden. Gewerbliche Künstler oder Galerien können sie gegenüber Verbrauchern jedoch nicht ausschließen.
  • Für „gebrauchte“ Kunstwerke, die z.B. bereits als Ausstellungsstücke gedient haben, kann die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt werden.
  • Mangelbegriff: Ein Mangel liegt vor, wenn das Kunstwerk bei der Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (z. B. falsche Materialien, gravierende Abweichungen bei vereinbarter Echtheit oder beschädigte Substanz).
  • Echtheit: Die zugesicherte Urheberschaft oder Echtheit ist eine vertragliche Beschaffenheit. Fehlt sie, liegt ein Sachmangel vor.

Besonderheiten bei Kunst

  • Natürliche Alterung: Typische Alterungsprozesse, Materialveränderungen durch Licht oder natürliche Alterung von Farben und Firnis sind keine Sachmängel, sofern sie dem üblichen Zustand bei sachgemäßer Herstellung entsprechen.
  • Abweichungen: Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen in Farbton, Helligkeit oder Kontrast zwischen einer digitalen Bildschirmanzeige und ausgeführtem Druck oder Ausbelichtung sind prozess- und materialbedingt nicht vermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Ebenso sind minimale Toleranzen Außenmasse oder kleinste Staubeinschlüsse produktionstechnisch nicht vermeidbar und gelten als akzeptierter Zustand.
  • Künstlerische Freiheit: Subjektive Einschätzungen oder stilistische Merkmale begründen keinen Mangel.
  • Falsche Behandlung: Veränderungen, die durch fehlerhafte Behandlung durch Kunden entstanden sind, begründen ebenfalls keinen Mangel
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